Die "Kraftfahrzeugsteuer" – exakter Name für Personenkraftwagen, Kombiwagen sowie Motorräder ist "Motorbezogene Versicherungssteuer" – existiert in der derzeitigen Form seit 1. Mai 1993 als Ersatz für das frühere Kleben der Kfz-Steuer-Bundesstempelmarken in die Steuerkarte. Die motorbezogene Versicherungssteuer ist vom KFZ-Versicherer gemeinsam mit der KFZ-Haftpflichtprämie einzuheben und muss daher mit der gleichen Zahlungsweise wie die Versicherungsprämie bezahlt werden. Die motorbezogene Versicherungssteuer ist ein fester Betrag, dessen Höhe von der Art des Kraftfahrzeuges und dem Zeitraum, für den die Haftpflichtversicherungsprämie entrichtet wird, abhängt.

Mittels des untenstehenden Rechners können Sie die motorbezogene Versicherungssteuer selbst berechnen: Geben Sie die entsprechenden Daten Ihres Fahrzeuges ein und berechnen Sie mittels der Taste "Steuer berechnen" die zu entrichtende Steuer, die Sie daraufhin in den vier Ergebnis-Feldern, je nach Zahlungsweise, ablesen können

KFZ-Steuerrechner

Fahrzeugart
Motortyp (bei PKW/Kombi) Benzin Diesel
geregelter 3-Wege-Katalysator (bei PKW/Kombi) ja          nein
Erstzulassung bis 31. 12. 1986 (bei PKW/Kombi)
Erstzulassung  ab  01. 01. 1987 (bei PKW/Kombi)
Motorleistung (bei PKW/Kombi)
Hubraum (bei Motorrädern) ccm

  

 

Jährliche motorbezogene Versicherungssteuer nach Zahlungsweise der Haftpflichtversicherung
Zahlungsweise monatlichvierteljährlichhalbjährlichjährlich
gesamte Jahressteuer in Euro

Zur Berechnung der tatsächlichen Steuer, die Sie pro Monat bezahlen müssen, dividieren

Sie die obigen Ergebnisse durch zwölf.

 

Wir übernehmen keine Haftung für die Korrektheit der Berechnungen, die wegen der automatischen Rundungsfunktion geringfügig vom tatsächlichen Steuerbetrag abweichen kann.


Sollten Sie Ihren Oldtimer oder Zweitwagen nicht mit dem Alltagsfahrzeug auf Wechselkennzeichen gemeldet haben, lohnt eventuell auch für kürzere Intervalle die Hinterlegung von Zulassungsschein und Kennzeichentafeln bei Ihrer Zulassungsstelle um das nicht benützte Fahrzeug still zu legen. Dies ist nach der Privatisierung der Kraftfahrzeuganmeldungen kostenlos, die motorbezogene Versicherungssteuer wird tageweise abgerechnet. Die Mindestlänge der Hinterlegung um in den Genuss der Steuerersparnis zu kommen wurde mit 45 Tagen festgelegt. Die Abrechnung der Haftpflichtversicherung erfolgt allerdings nach den jeweiligen  Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung.



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Archivnummer:62.880